Verantwortliche Aufsichtsperson nach § 27 WaffG sowie § 10 und 11 AWaffV.
Sie besitzen bereits die Waffensachkunde und möchten in Ihrem Verein die Standaufsicht übernehmen oder Sie möchten alleine am Stand trainieren ?
Dann benötigen Sie die Unterweiseung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson nach § 27 WaffG sowie § 10,§11 AWaffV.
Voraussetzungen / Vorkenntnisse:
Dauer:
Kosten:
Schulungsort:
Waffen Akademie Bayern Schulungszentrum
Nürnberger Str.101
91710 Gunzenhausen
Schulungsinhalte:
1. Schießstätten
2. Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten
3. Altersgrenzen (§27 Abs. 3 und 4 WaffG)
4. Aufgaben der Aufsicht nach §11 WaffV
5. Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte (§36 WaffG i.V.m.
§13,§14 AwaffV)
6. Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte (§12 Abs.1 Nr.5
und Abs.2 Nr.2 WaffG)
7. Versicherungsfragen
8. Verhalten bei Unfällen
Der Abschluss der Schulung erfolgt durch eine Lernkontrolle und wird durch ein Teilnahmezertifikat sowie unseren anerkannten Standaufsichtenausweis bestätigt.